Zahnarztpraxis Linz

Wahlarztinformation

Sie haben die Wahl.

Als Wahlärzte werden jene niedergelassenen Ärzte bezeichnet, die keinen Kassenvertrag abgeschlossen haben. Ein Arzt, der mit keinem oder nicht mit allen Krankenversicherungsträgern Einzelverträge abgeschlossen hat, ist hinsichtlich der Patienten, mit deren Versicherung er kein Vertragsverhältnis eingegangen ist, Wahlarzt.

Patienten bei Wahlärzten haben sämtliche Kosten der Behandlung vorerst einmal selbst zu tragen. Den Patienten wird von Wahlärzten eine Rechnung (Honorarnote) ausgestellt. Die Rechnung ist von den Patienten zu bezahlen und wird danach bei der Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht.

Verständlich ist, dass die refundierten Tarife den Kostenaufwand und Zeitrahmen einer Wahlarzt-Ordination kaum decken können. Deshalb werden je nach Krankenkasse meist nur ein Teil der Kosten von der Versicherungsanstalt refundiert.

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